Nie wieder Urlaub?
Eigentlich gehört das hierher, aber dass ich ab sofort nie wieder Urlaub machen kann, macht auch mich als Nichtjuristen etwas unruhig.
Ein Forenbetreiber, und dazu gehört ein Blog in gewisser Weise ja auch, ist haftbar zu machen für verspätetes Entfernen von rechtswidrigen Inhalten, entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe. heise meldet:
Wird der Betreiber eines Online-Forums über eine Rechtsverletzung durch ein Posting eines Dritten informiert, so hat er unverzüglich für eine Löschung des Beitrags zu sorgen. Kommt er dieser Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Tag nach, so ist hat er dem Betroffenen die notwendigen Kosten für die Rechtsverfolgung zu ersetzen.
Unverzüglich heisst in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden. Nicht, dass ich es prinzipiell für falsch hielte rechtswidrige Inhalte entfernen zu müssen, doch eine derart kurze Frist für eine Beleidigung zu setzen und damit in Kauf zu nehmen, dass sich tausende Forenbetreiber und vor allem auch Blogger strafrechtlichen Konsequenzen aussetzen könnten finde ich verantwortungslos.
Vielleicht sollten sich die Blogger zu einer Art Urlaubsvertretung und Bereitschaftsdienst zusammentun, wie das für Ärzte und Notfalldienste auch üblich ist. Ich würde dann schonmal bloggernotdienst.de reservieren…
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darkangel said,
June 20, 2005 @ 19.43
bloggernotdienst…ich bin sofort dabei!
IT-Blawg » Blog Archive » Verantwortlichkeit des Forenbetreibers said,
June 21, 2005 @ 09.39
[…] von 24 Stunden - ab Kenntnis bzw. ab kennen müssen entfernt werden. Zurecht schlägt das kopfhoerer Blog einen bloggernotdienst vor, denn dieselbe Pflicht dürfte auch einen Blogbetreiber in Bezug auf d […]