Verbindungsdaten
“Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden”, wird der T-Com-Sprecher zitiert. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, in dem sich ein T-Online-Kunde gegen seinen Provider mit der Ansicht durchsetzte, bei einem per Flatrate surfenden Nutzer sei die Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen zur Rechnungsstellung nicht nur überflüssig, sondern sogar rechtswidrig.
Ach was? Die T-Com speichert in Zukunft die IP-Adressen Ihrer Kunden nicht mehr 80, sondern nur noch 7 Tage lang. Als ob man sich dadurch gesetzeskonfomer verhalten würde. Ein bisschen schwanger…, lassen wir das.
Hintergrund ist nicht das abgschlossene Gerichtsverfahren eines bestimmten T-Online Users der vor dem BGH durchsetzte, dass die Speicherung von Verbindungsdaten zu Rechnungszwecken bei Flatrates unzulässig sind, sondern eher ein Überlastungsproblem seitens T-Com, wie heise in Erfahrung gebracht haben will.
Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. […]
wird der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski bei heise zitiert.
Gesetzesauslage nach Wirtschaftlichkeit. Sollte ich auch mal versuchen…
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p0yntz said,
February 22, 2007 @ 16.05
Einfach soviel Geld verdienen, dass man sich jede Strafe leisten kann…
ker0zene said,
February 26, 2007 @ 22.43
The Microsoft-principle …