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Archive for Juristen

Jetzt amtlich: Bundeskanzlerin hat doch Humor

Ich habe nichts zu befürchten. Ich lade gar keine Computer herunter! Glück gehabt!

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lieber staat,

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Verbindungsdaten

“Die T-Com wird ihre Praxis zur Speicherung von IP-Adressen dahingehend ändern, dass IP-Adressen künftig statt 80 Tage nur noch sieben Tage gespeichert werden”, wird der T-Com-Sprecher zitiert. Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren, in dem sich ein T-Online-Kunde gegen seinen Provider mit der Ansicht durchsetzte, bei einem per Flatrate surfenden Nutzer sei die Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen zur Rechnungsstellung nicht nur überflüssig, sondern sogar rechtswidrig.

via Spiegel Online

Ach was? Die T-Com speichert in Zukunft die IP-Adressen Ihrer Kunden nicht mehr 80, sondern nur noch 7 Tage lang. Als ob man sich dadurch gesetzeskonfomer verhalten würde. Ein bisschen schwanger…, lassen wir das.

Hintergrund ist nicht das abgschlossene Gerichtsverfahren eines bestimmten T-Online Users der vor dem BGH durchsetzte, dass die Speicherung von Verbindungsdaten zu Rechnungszwecken bei Flatrates unzulässig sind, sondern eher ein Überlastungsproblem seitens T-Com, wie heise in Erfahrung gebracht haben will.

Ich vermute, dass der Provider wegen Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen überschwemmt wurde und jetzt die Notbremse zieht. […]

wird der Osnabrücker Staatsanwalt und Sonderdezernent für Internet-Kriminalität Jürgen Lewandrowski bei heise zitiert.

Gesetzesauslage nach Wirtschaftlichkeit. Sollte ich auch mal versuchen…

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googletube, get stuffed!

Das war’s dann auch mit youtube. Erst die 30.000 Videos die auf Beanstandung einer japanischen Verwertungsfirma kurzerhand gelöscht wurden und nun die Herausgabe der Nutzerdaten von Personen, die urheberrechtlich geschütztes Material hochgeladen haben. Überall wo die Medien- und Musikunternehmen ihre Finger im Spiel hat erfolgt über kurz oder lang der Kahlschlag. Nein, sie haben nichts begriffen. Sie haben nicht verstanden was den Reiz des Netzes ausmacht und wie wertvoll user generated content (buzz!) ist.

Die Medien- und Musikunternehmen, die jetzt eine Kooperation mit Googletube ausgehandelt haben, werden natürlich von Verfolgung der Urheberechtsverletzungen absehen, denn billiger konnten sie ihren eigenen Archive nicht anbieten. Die Drecksarbeit, die Videos bei youtube einzustellen haben ja schließlich die Nutzer selbst erledigt. Man beißt nicht die Hand, die einen füttert. Also erstmal die User verklagen, die Content der Mitbewerber hochgeladen haben. So kann man auf Kosten der User den Mitbewerber schädigen, die bisher keine Partner von youtube sind.

The company has consistently said that it will obey the law and that it doesn’t want copyright material on its site. That message is spelled out in YouTube’s user agreement, as well as in a computer prompt that appears before a person uploads a clip.

Die Haltung youtubes ist bigott. Weshalb sind waren sie nochmal 1.600.000.000 $ wert?

youtube is now blacklisted.

Update: Sehr schön dazu auch dieser Kommentar.

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Werbung

Endlich mal selbsterklärende Fehlermeldungen Werbung.

Application Error

gefunden in der Paderborner Elektrofachmarktwerbebeilage.

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youtube - the new mtv

YouTube co-founder Steve Chen told Reuters news agency it was hoped that within 18 months the site would “have every music video ever created”.

Quelle: BBC

Und wo ist der Unterschied zu heute? Achja, richtig. Geld verdienen…

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Spreepost

Johnny hat einen offenen Brief an die Musikschaffenden geschrieben, den ich hiermit virtuell unterschreibe. Bringt zwar nix, ausser Multiplikationseffekte, aber dafür sind Blogs ja (auch) da. Hintergrund ist die Abmahnung von René, der ebenfalls Co-Autor bei spreeblick ist. Bitte hier und auch hier weiterlesen.

Johnny ist einer von den Guten. Word.

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Bewerbungsgespräch

Die Standardmanöver der Personalabteilungen bei Einstellungsgesprächen kennt man nach einigen Übungen recht gut, aber was Mr. Guy Goma, ein Hochschulabsolvent in seinem Bewerbungsgespräch erleiden musste würde ich dann doch in die Kategorie Stress einordnen.

BBC Television hatte ihn fälschlicherweise als einen Experten im Rechtsstreit Apple vs. Apple in ein Fernsehstudio eingeladen und in intensiv dazu befragt. Ein Experte war Mr. Goma allerdings keineswegs sondern ein Bewerber, der für ein Vorstellungsgespräch eingeladen war. Er dachte das Spektakel sei Teil des Job-Interviews. Das Gesicht spricht Bände. Einen Mitschnitt des Gesprächs findet man hier.

So, Mr. Goma wir haben uns überlegt wir setzen das Gespräch in einem Fernsehstudio der BBC fort und Sie können live-on-air über ein Expertenthema mal Ihre Improvisationskünste unter Beweis stellen.

wtf?

BBC hat sich zwischenzeitlich entschuldigt.

Für die Peinlichkeit sollten sie ihn eigentlich einstellen…

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Schlecht sieht er aus…

… jetzt, da die Sache komplett gelaufen ist. Irgendwie bisschen wie verhungert.

*Update:*
Einige der in der JVA Kassel-Wehlheiden einsitzende Mithäftlinge Meiwes zeigten sich nach dem Urteil leicht angefressen:

“Mit dem will ich keinen Tisch teilen!”

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Lobbyisten

Eine große Koalition eignet sich hervorragend um Bürgerrechte abzubauen und / oder den Lobbyisten nachzugeben, denn die Opposition ist nicht-existent und im Bundesrat hat man ja auch nichts mehr zu befürchten. So war die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries entworfene Bagatellklausel ein Versuch die Schulhöfe zu entkriminalisieren und die Gerichte zu entlasten. Die Klausel sah vor, dass in geringer Zahl für den privaten Gebrauch erstellte Kopien aus illegalen Quellen straffrei bleiben sollten.

In der heutigen Pressemitteilung zur Novelle des Urheberrechts ist aber von dieser Bagatellklausel nichts mehr zu lesen, das bedeutet es liegt weiterhin im Ermessen des Staatsanwaltes das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Die tagesschau hat ausnahmsweise mal schlecht recherchiert und behauptet:

Ein Bericht des “Handelblattes” über eine Streichung der so genannten Bagatellklausel aus dem Entwurf erwies sich damit als falsch.

Im heutigen Regierungsentwurf von 22.03.2006 steht allerdings das Gegenteil:

Unverändert bleiben sollen auch die Regelungen zur Strafbarkeit des unerlaubten Vervielfältigens (§ 106). Der Entwurf greift den Gedanken der Einführung einer Bagatellklausel, eines Strafausschließungsgrundes für eine geringe Zahl illegaler Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, nicht auf. Denn schon nach der geltenden Rechtslage werden Bagatellfälle mit geringem Unrechtgehalt in der Praxis der Staatsanwaltschaften nicht verfolgt.

Vive la France!

Update:

Da hat die interne Revision der tagesschau wohl nochmal nachgebessert. Der Absatz wurde entfernt und der Artikel überarbeitet. Nun stimmt alles.

Update2:

Ich unterstütze ausdrücklich die Aktion von Tobi und DonDahlmann und habe mir deswegen erlaubt diese beiden Buttons anzuheften.



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