Zimmerlautstärke
Sehr geehrter Herr equinox,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.01.2006 teilen wir Ihnen folgendes mit. Gegen das Musizieren in Ihrer Mietwohnung haben wir grundsätzlich nichts und stimmen somit Ihrem Vorschlag, eine Stunde am Tag zu musizieren zu.
Wir möchten Sie aber ausdrücklich darauf hinweisen in den Ruhestunden, d.h. in der Zeit von 22:00 - 08:00 Uhr und zwischen 13:00 - 15:00 Uhr das musizieren einzustellen. Alle Fenster und Türen geschlossen zu halten und die Zimmerlautstärke einzuhalten.
Sollte es zu Beschwerden durch die Mitmieter des Hauses kommen, besteht für uns die Möglichkeit das Musizieren ganz auszuschließen. Wir hoffen natürlich in Ihrem Interesse das es dazu nicht kommt. Sobald sich das Schlagzeug in Ihrem Besitz befindet bitten wir um umgehende Mitteilung an alle Hausbewohner und um eine kurze Information an uns. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
XY Immobilien
i. A. Musterfrau
Liebe Hausverwaltung: Ihr habt wohl im emsigen Hausverwalter-Stress das Musikerlaubnis-Template ein wenig zu voreilig abgeändert und Blockflöte mit Schlagzeug ersetzt, denn anders kann ich mir Zimmerlautstärke im Zusammenhang mit Schlagzeug wirklich nicht vorstellen.
Jetzt steh ich da und muss mich entscheiden. Krach mit den Nachbarn, (Brüller!) unter Duldung der Hausverwaltung oder die mühsame Suche nach einem Proberaum fortführen.
Ich provoziere doch so gerne…

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